Patientenverfügung in Zeiten von Corona

Die Erstellung einer Vorsorgevollmacht sowie einer Patienverfügung ist immer sinnvoll. Man übernimmt Verantwortung und lässt im Fall einer schwerwiegenden Erkrankung oder eines Unfalls weder Angehörige noch Ärzte mit einer schwierigen Situation allein.

In diesen Zeiten empfiehlt es sich besonders, über eine Patientenverfügung oder eine Ergänzung der Bestehenden nachzudenken. Was passiert, wenn jemand an Covid-19 erkrankt und der Verlauf schwerwiegend sein wird? Wird eine intensivmedizinische Beatmung notwenig sein? Erhalte ich diese aufgrund fehlender Geräte überhaupt? Hier und jetzt ist zu sagen, dass wir in Deutschland gut ausgerüstet sind. Wir haben alle gute Chancen, bestmöglich versorgt zu werden. Was aber, wenn Vorerkrankungen bestehen, die das Risiko enorm erhöhen, an Covid-19 selbst mit Intensivmaßnahmen zu sterben? Viele Fragen und ist es nicht sinnvoll, zu überlegen, was mit einem passieren soll oder überlässt man alles den Ärzten und Angehörigen?

Ich empfehle aus aktuellem Anlass eine Ergänzung zu einer bestehenden Patientenverfügung.

Die Patientenverfügung der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS) bspw. ist so formuliert, dass sich die darin getroffenen Anordnungen (z. B. Verbot einer künstlichen Beatmung) auf einen voraussichtlich unabwendbaren tödlichen Verlauf einer Krankheit beziehen (wie sie z. B. eine fortschreitende Krebserkrankung darstellt).

Somit ist eine vorübergehende künstliche Beatmung bei einer Covid-19-Infektion, die auf eine völlige Heilung der Lungenentzündung abzielt, von dieser Verfügung nicht erfasst, d. h. die Patientenverfügung findet auf eine vorübergehende künstliche Beatmung bei einer Covid-19-Infektion keine Anwendung.

Sollten Sie diese Regelung in Ihrer Patientenverfügung noch einmal besonders hervorheben wollen, empfiehlt die DGHS folgende Formulierung:

Diese Patientenverfügung soll auf eine vorübergehende künstliche Beatmung bei einer Covid-19-Infektion keine Anwendung finden. (aktuelles Datum und Unterschrift bitte nicht vergessen!)

Sollten Sie aber im Fall einer Covid-19-Infektion auf künstliche Beatmung verzichten wollen, womit Sie möglicherweise ein früheres Sterben bewusst in Kauf nehmen, empfehlen wir folgende Formulierung:

Im Falle einer Covid-19-Infektion wünsche ich keine künstliche Beatmung, sondern eine ausreichende palliativmedizinische Versorgung. (aktuelles Datum und Unterschrift bitte nicht vergessen!)

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